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Tourismus- und Zweitwohnsitzabgaben
Nächtigungsabgabe für Personen ab dem vollendeten 16. Lebensjahr
2,40 € pro Nacht
Zweitwohnsitzabgabe für Wohnungen unter 50 m²
86,40 € Pauschale pro Jahr
Zweitwohnsitzabgabe für Wohnungen über 50 m²
129,60 € Pauschale pro Jahr
ZUSCHLAG zur Zweitwohnsitzabgabe = Gemeindeabgabe
Zweitwohnsitzabgabe für Wohnungen unter 50 m² = 150 % der Zweitwohnsitzabgabe
Zweitwohnsitzabgabe für Wohnungen über 50 m² = 200 % der Zweitwohnsitzabgabe
Preise ohne MwSt. | Stand: 01.01.2026