Ab dem 1. Jänner 2026 bietet unsere Verwaltungsgemeinschaft die duale Zustellung an. Damit können Sie Vorschreibungen und Bescheide von Ihrer Gemeinde bequem elektronisch empfangen - sicher, schnell und umweltfreundlich.
Nutzen Sie den Komfort der Digitalisierung, um Ihre behördliche Post jederzeit und überall abrufen zu können - ganz ohne Papierkram und Wartezeiten.
Sobald ein neues Dokument für Sie bereitsteht, erhalten Sie eine Benachrichtigung per E-Mail. Es stehen Ihnen zwei Möglichkeiten zur Verfügung:
Variante 1: Mit ID Austria - über "Mein Postkorb"
Keine Anmeldung am Gemeindeamt erforderlich
- Anmeldung über die App "ID Austria"
- Wichtig: Innerhalb der App müssen Sie sich zusätzlich für den Service "Mein Postkorb" anmelden
- Empfang aller behördlichen Schriftstücke - auch RSa/RSb-Sendungen
Vorteil: Sie erhalten alle behördlichen Schreiben zentral und sicher über Ihr digitales Postfach - ganz ohne zusätzlichen Aufwand.
Variante 2: Ohne ID Austria - per E-Mail über BriefButler
Anmeldung bei der Gemeinde erforderlich
- Senden Sie dazu eine E-Mail von jener Adresse, an die Sie künftig Ihre digitale Post (dies betrifft nur Vorschreibungen und Bescheide von der Gemeinde) erhalten möchten, an: marktgemeindeamt@reichenau-ooe.at
- Betreff: Duale Zustellung
- Inhalt der E-Mail:
- Vollständiger Name und Adresse
- Der Satz "Ich möchte die Vorschreibungen in Zukunft elektronisch erhalten."
Nach erfolgter Anmeldung erhalten Sie künftig Ihre Dokumente per E-Mail:
Ein Link führt Sie zum Dokument, das Sie mit dem in der E-Mail enthaltenen Passwort öffnen, herunterladen oder ausdrucken können.
Hinweis: Wenn ein elektronisches Dokument nicht innerhalb von 21 Tagen geöffnet wird, erfolgt automatisch die postalische Zustellung - so ist sichergestellt, dass niemand wichtige Informationen verpasst.
Mit der dualen Zustellung sparen Sie Zeit und Papier - und haben Ihre amtlichen Dokumente jederzeit digital griffbereit.
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!
Gut zu wissen: Die Nutzung der dualen Zustellung ist kostenlos und kann jederzeit ohne Angabe von Gründen per E-Mail an marktgemeindeamt@reichenau-ooe.at widerrufen werden.